Allgemeine Geschäftsbedingungen

von

WebBearSolutions
Freelancerin Katja Sielisch
St.-Martins-Weg 7B
78462 Konstanz

– im Folgenden: WebBearSolutions –

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“ genannt) regeln die Zusammenarbeit zwischen der Kleinunternehmerin Katja Sielisch, St.-Martins-Weg 7B, D-78462 Konstanz, nachfolgend auch „WebBearSolutions“ genannt und dem Vertragspartner (nachfolgend „Aufftraggeber“ oder „Kunde“ genannt). Ergänzend dazu gelten die besonderen Bedingungen für Webdesign, Webhosting, Marketing, Grafikdesign, Consulting und Wartungsservice, die diesen AGB anhängen. WebBearSolutions erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden AGB, sowie der für die jeweilige Dienstleistung allenfalls bestehenden besonderen Bedingungen, die in diesem Fall als Teil dieser AGB gelten. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von WebBearSolutions ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen durch  WebBearSolutions bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen der Kunden.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Sofern der Kunde WebBearSolutions Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass WebBearSolutions von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. WebBearSolutions ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. WebBearSolutions wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken, Videomaterial etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese WebBearSolutions rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann WebBearSolutions nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister, Pexels ) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

2.4 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist WebBearSolutions gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

2.5 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann WebBearSolutions dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

3.Vertragsabschluss

3.1 Angebote und Kostenvoranschläge werden schriftlich erteilt und sind unverbindlich. Die Erstellung eines Angebotes und/oder Kostenvoranschlages verpflichtet WebBearSolutions nicht zur Annahme des Auftrages. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Auftrages durch WebBearSolutions auf Basis des gelegten Angebots zustande.

3.2 Mündliche Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3.3. Schriftliche Angebote sind 14 Tage gültig. Maßgeblich dafür ist der Zeitpunkt der Angebotsabgabe. WebBearSolutions behält sich das Recht vor, ein Angebot nach Ablauf der 14 Tage zu ändern oder abzulehnen.

4.Rücktritt vom Vertrag

4.1 WebBearSolutions ist berechtigt, vom geschlossenen Vertrag insbesondere dann zurückzutreten, wenn der Kunde seinen Informations-, Mitwirkungs- oder Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkommt. Tritt der Kunde von einem gültigen Auftrag zurück, werden die angefallenen Kosten & Stundenaufwände in Verrechnung gebracht. Die bereits erstellten Konzepte, Texte, Webseiten gehen erst nach vollständiger Bezahlung in den Eigentum des Kunden über.

5.Fristen und Termine

5.1 Sofern der Auftrag an Termine oder Fristen gebunden ist, sind diese für WebBearSolutions nur zu beachten, wenn diese im Angebot schriftlich festgehalten worden sind. WebBearSolutions ist bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung von Terminen ist nur dann als Leistungsstörung anzusehen, wenn der Kunde WebBearSolutions schriftlich auf den Verzug hingewiesen und eine mindestens 14-tägige Nachfrist gesetzt hat. Erst wenn diese Frist fruchtlos verstreicht, ist der Kunde zur Geltendmachung seiner gesetzlichen Ansprüche berechtigt. WebBearSolutions hat Verzögerungen, die aus der Sphäre des Kunden herrühren oder auf einem Verzug von Dritten beruhen, nicht zu vertreten. Gleiches gilt für unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse.

6. Webseitenerstellung mit Hilfe agiler Methoden

6.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.

6.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen WebBearSolutions und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

6.3 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für alle gängigen Browser in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzte Version des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

6.4 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen WebBearSolutions und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei WebBearSolutions zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos ect. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch WebBearSolutions dar. WebBearSolutions wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen WebBearSolutions und dem Kunden zustande.

6.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von WebBearSolutions nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.

6.6 Der Kunde kann nach vorheriger Anfrage auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform ( z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist WebBearSolutions nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüber hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

6.7 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird WebBearSolutions den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.

6.8 Voraussetzung für die Tätigkeit von WebBearSolutions ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) WebBearSolutions vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann WebBearSolutions dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

6.9 Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

6.10 Die Vergütung für die Webseiten-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

6.11 Sofern der Kunde für die neue Webseite keine Hosting-Dienstleistungen von WebBearSolutions, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt WebBearSolutions keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Webseite.

7. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten

7.1 Nach Fertigstellung der Webseite und/oder einzelner Teile hiervon kann WebBearSolutions dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. WebBearSolutions kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder WebBearSolutions zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von WebBearSolutions in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.

7.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

7.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von WebBearSolutions kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder WebBearSolutions gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.

7.4 WebBearSolutions haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von WebBearSolutions liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

7.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. WebBearSolutions schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung des Kunden.

7.6 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von WebBearSolutions zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.

7.7 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er WebBearSolutions oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

8. Bestimmungen für Video und Fotografie

8.1 WebBearSolutions erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen WebBearSolutions und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei WebBearSolutions zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch WebBearSolutions dar. WebBearSolutions wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen WebBearSolutions und dem Kunden zustande.

8.2 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. WebBearSolutions schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

8.3 Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

8.4 Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.

8.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird WebBearSolutions den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

8.6 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann WebBearSolutions verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

8.7 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.

9. Bestimmungen zum SEO-Marketing und SEA-Kampagnen

9.1 WebBearSolutions bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet WebBearSolutions ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von WebBearSolutions das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monaten wieder abbestellt werden.

9.2 WebBearSolutions bietet dem Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet WebBearSolutions ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen, Umsätze) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. WebBearSolutions hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. WebBearSolutions trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. WebBearSolutions unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.

10. Preise und Vergütung

10.1 Die angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und auch nicht ausgewiesen.

10.2 Die Höhe des Vergütung für die Webseiten-Erstellung oder für sonstige Aufträge ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

10.3 Die Bezahlung der Dienstleistungen erfolgt per Banküberweisung, die auf der Rechnung bekannt gegeben werden.

10.4 Die Entgelte für die zu erbringenden Leistungen sind in einem Angebot, welches der Kunde per E‑Mail und/oder schriftlich erhält, definiert.

10.5 Sofern nicht anders mit dem Kunden vereinbart, erfordern alle Website-/Designleistungen oder sonstigen Dienstleistungen eine Vorauszahlung von 30% der Auftragssumme des Angebots. Die weiteren 70% der Gesamt-Auftragssumme sind sofort nach Projektabschluss und mängelfreier Abnahme fällig.

11. Zusätzliche Angaben

Der Kunde verpflichtet sich WebBearSolutions alle zusätzlichen Aufwendungen zu erstatten, die für die Fertigstellung der Arbeiten erforderlich sind. Beispiele wären der Kauf von speziellen Schriftarten, Stockfotos, Plugins, usw. Diese Zahlung wird entweder vor dem Kauf der zusätzlich erforderlichen Materialien fällig oder bei finaler Abrechnung des Projektes.

12. Abnahme & Gewährleistung

12.1 Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann WebBearSolutions verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn WebBearSolutions den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die WebBearSolutions dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

12.2 Gewährleistungsansprüche können sich nur aus technischen oder inhaltlichen Mängeln der Leistungen ergeben und richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ansprüche wegen der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

12.3 Eine Haftung für den Erfolg eines bestimmten Konzeptes (insbesondere Marketingkonzeptes) besteht nicht. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr.

12.4 WebBearSolutions weißt ausdrücklich darauf hin, dass auf die für den Auftrag eingesetzte oder verwendete Softwareprodukte Sicherheitsrisiken beinhalten können. WebBearSolutions haftet nicht für Schäden oder Mängel, die durch die verwendete Software hervorgerufenen werden.

13. Haftung für Änderungen nach Übergabe / Abgabe

13.1 WebBearSolutions übernimmt keine Verantwortung für Änderungen, die durch den Kunden oder fremde Dritte verursacht werden, die nach der Übergabe der Webseite an den Kunden an der Webseite vorgenommen werden.

13.2 Des Weiteren übernimmt WebBearSolutions keine Haftung für die rechtliche Richtigkeit oder Datenschutzkonformität von Webseiten, wenn nach Übergabe der Webseite kein Webseiten-Wartungsvertrag mit WebBearSolutions geschlossen wurde.

14. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

14.1 WebBearSolutions räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.

14.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde WebBearSolutions ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist WebBearSolutions dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

14.3 Ferner ist WebBearSolutions berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von WebBearSolutions erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

15. Haftung / Freistellung

15.1 Die Haftung von WebBearSolutions für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet WebBearSolutions jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von WebBearSolutions für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

15.2 Der Kunde stellt WebBearSolutions von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen WebBearSolutions aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Die zwischen WebBearSolutions und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von WebBearSolutions als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

16.3 WebBearSolutions ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist WebBearSolutions berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

Stand: Oktober 2024